Medizinrecht - umfassende Betreuung Ihrer Themen

Unsere Kanzlei hat sich auf die rechtliche Beratung sämtlicher Akteure im Gesundheitswesen spezialisiert. Dazu zählen nicht nur niedergelassene und angestellte Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, sondern auch Medizinische Versorgungszentren (MVZ), Krankenhäuser, Chef- und Krankenhausärztinnen und -ärzte sowie Apothekerinnen und Apotheker. Nicht zuletzt profitieren auch Verbände, die im Gesundheitssektor tätig sind, Managementgesellschaften, Investoren, Banken, Versicherer und Unternehmensberatungen bei Projekten und Verfahren mit medizinrechtlichem Bezug von unserer Expertise.

In unserem Beratungsansatz erfassen wir sämtliche Facetten des Medizinrechts und integrieren darüber hinaus alle damit in Verbindung stehenden wirtschaftsrechtlichen Aspekte. Wir klären Ihre rechtlichen Fragen und entwickeln mit Ihnen gemeinsam die individuell passende Lösung. Dabei begleiten wir Sie von der Analyse der rechtlichen Rahmenbedingungen über die Identifikation von Risiken bis zur Umsetzung einer effektiven Strategie.

Beispiele für Ihre medizinrechtliche Beratung in unserer Kanzlei:

  • Verfahren vor den Zulassungsausschüssen für Einzelpraxen, Gemeinschaftspraxen, Berufsausübungsgemeinschaften (BAG) und medizinische Versorgungszentren (MVZ)
  • Praxisübernahme, Niederlassung, Praxisneugründung, Aufnahme neuer Gesellschafter
  • Praxisabgabe, Praxisverkauf, Ausscheiden aus einer Berufsausübungsgemeinschaft (BAG)
  • Genehmigungsverfahren bei den Kassenärztlichen Vereinigungen und sonstigen Verwaltungsbehörden (u.a. Abrechnungs- und Zweigpraxisgenehmigungen, strahlenschutzrechtliche Genehmigungen)
  • Unternehmensnachfolge
  • Gründung und Erweiterung von Gemeinschaftspraxen, Berufsausübungsgemeinschaften (BAG) und medizinischen Versorgungszentren (MVZ)
  • Praxisanalyse und Praxisbewertungen
  • Legal Due Diligence-Prüfungen
  • Kooperationen zwischen sämtlichen Leistungserbringern des Gesundheitsmarktes
  • Fragen rund um den Außenauftritt der Praxis/des MVZ: Werbung, Praxisschilder, Stempel, Briefkopf etc.
  • Praxiskaufverträge
  • Beitrittsverträge zu bestehenden Gemeinschaftspraxen und Berufsausübungsgemeinschaften (BAG) oder medizinischen Versorgungszentren (MVZ)
  • Ausscheidensvereinbarungen
  • Verträge zur Gründung von Gemeinschaftspraxen und Berufsausübungsgemeinschaften (BAG) oder medizinischen Versorgungszentren (MVZ) in allen erlaubten Rechtsformen
  • Arbeitsverträge für ärztliches und nichtärztliches Personal
  • Beratung, Coaching und Moderation für die Änderung bestehender Verträge
  • Kooperationsverträge zwischen sämtlichen Leistungserbringern des Gesundheitsmarktes
  • Verhandlung von Chefarzt-Verträgen
  • Gestaltung und Verhandlung von Arbeitsverträgen für ärztliches und nichtärztliches Personal (Arbeitgeber- und Arbeitnehmersicht)
  • Beratung für Jobsharing-Arbeitsverhältnisse
  • Fragen rund um die Kündigung von Arbeitsverträgen
  • Fragen rund um die Anstellung von Ärzten im stationären und ambulanten Bereich
  • Ermächtigungen
  • Chefarztverträge, Poolbeteiligung
  • Wahlarztvereinbarung, Honorararztverträge
  • Sämtliche Abrechnungsfragen für Krankenhäuser und ermächtigte Ärzte
  • Compliance
  • Plausibilitätsprüfungen und sachlich-rechnerische Berichtigungen
  • Wirtschaftlichkeitsprüfungen
  • Prüfverfahren der Krankenkassen und des MDK
  • Verfahren gegen private Krankenversicherer wegen Erstattungsansprüchen
  • Staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren
  • Antikorruptions-Prüfungen und Risikoabschätzungen (§§ 299a/b StGB)
  • Zulassungsentziehungsverfahren
  • außergerichtliche Beratung und Prozessführung bei Behandlungsfehlervorwürfen

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