Mediation

Auseinandersetzungen effizient und zukunftsweisend lösen

Mediation durch erfahrene Fachanwältinnen und Fachanwälte für Medizinrecht ist eine sinnvolle und erfolgversprechende Möglichkeit, Konflikte einvernehmlich zu lösen, die in Ihrer Zusammenarbeit mit Kolleginnen und Kollegen auftreten. Als Medizinerinnen und Mediziner arbeiten Sie in komplexen Strukturen – sei es niedergelassen in einer Einzelpraxis oder Berufsausübungsgemeinschaft, als Teil eines Teams in einem MVZ oder in einer Klinik. Denn kooperative Versorgungsmodelle sowie interdisziplinäre und arbeitsteilige Praxisstrukturen bieten viele Chancen. Gleichzeitig bergen sie erhebliches Konfliktpotential, wenn z.B. die komplexen Rahmenbedingungen, divergierende Zukunftsstrategien oder sich überschneidende Verantwortungsbereiche zu Streitigkeiten führen. Genau in solchen Fällen bieten wir Ihnen in unserer Kanzlei Mediation an, um eine einvernehmliche Lösung für Ihren Konflikt zu finden.

Vorteile der Mediation

Gegenüber der gerichtlichen Auseinandersetzung bietet die Mediation deutliche Vorteile. Denn sie zahlt sich finanziell und emotional aus, wenn es den Beteiligten gelingt, im strukturierten Rahmen der Mediation Streit beizulegen sowie die gemeinsamen und eigenen Interessen für die berufliche und persönliche Zukunftsplanung zu klären. Entscheidend im Prozess der Mediation ist nicht, dass eine Kooperation um jeden Preis fortgesetzt wird, sondern die Klärung, ob Ihre Kollegen und Sie zukünftig wieder an einem Strang ziehen oder ob es für alle Beteiligten besser ist, sich zu trennen. Im Unterschied zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung trifft der Mediator anders als eine Richterin keine eigenen Entscheidungen, sondern er steuert den Mediationsprozess und unterstützt die Medianden, eine gute Lösung für alle zu finden. Und anders als eine gerichtliche Auseinandersetzung können Sie in der Mediation Konflikte schnell und dauerhaft beilegen. Das Mediationsverfahren ist in besonderem Maß geeignet, die Eskalation eines Konflikts und die damit verbundenen wirtschaftlichen Nachteile zu vermeiden.

Definition

Die Mediation ist ein „vertrauliches und strukturiertes Verfahren, bei dem Parteien mithilfe eines oder mehrerer Mediatoren freiwillig und eigenverantwortlich eine einvernehmliche Beilegung ihres Konflikts anstreben“ (§ 1 Abs. 1 MediationsG). Als Ergebnis dieser einvernehmlichen Streitbeilegung wird eine Win-win-Situation für alle Beteiligten angestrebt.

Mediatorinnen und Mediatoren in unserer Kanzlei​

Beispiele für Mediation in unserer Kanzlei:

Mediation bei Gesellschafterstreitigkeiten

Innerbetriebliche Mediation

Coaching (individuelle Begleitung)

Gestaltungsmediation

Moderation

Schiedsverfahren

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